Mietkaution

Mietkaution Kurze Beschreibung

Mietkaution

© Breather – unsplash.com


Unter der Mietkauftion, die eigentlich streng formal Mietsicherheit heißt, versteht man die Bezahlung eines Geldbetrags an den Mieter einer Wohnung durch den Vermieter zwecks Sicherung der Forderungen welche aus einem Mietverhältnis entsteht. Ein Mieter zahlt dem Vermieter daher vor Bezug der Wohnung einen bestimmten Betrag zwecks Sicherung der Forderungen welche sich durch unsachgemäße Verwendung der Wohnung ergeben könnte. Das könnte zum Beispiel eine Nutzungsentschädigung sein, oder eine vorzeitige Mietzinsbeendigung oder auch sog Schönheitsreparaturen abdecken, die nach dem Ausziehen notwendig werden. In der Regel werde als Mietkaution 3 Monatsmieten einbehalten. Obwohl man per Gesetz nicht verpflichtet ist, eine solche Mietsicherheit zu zahlen, wird sie in der Praxis jedoch immer vereinbart. Aber unwirksam ist eine solche Vereinbarung deshalb nicht, lediglich für Wohnungen, die mit Wohnungs-Fürsorge-Mitteln für Angehörige des öffentlichen Dienstes gefördert wurden, ist eine Mietkaution nicht möglich.Unterbleibt aber solch eine Zahlung über die Mietsicherheit, so kann man als Vermieter dieses Mietverhältnis aber auch nicht sofort fristlos kündigen sondern muß man die Mietkaution erst gerichtlich einfordern.

Allerdings kann die Mietkaution in aller Regel zwischen dem Mieter und dem Vermieter in der Weise vereinbart werden, dass man sie in unterschiedlicher Weise vertraglich vereinbart. Zur Auswahl stehen etwa. die (Bar-)Kaution, die Sicherheitsabtretung, die Bürgschaft oder die Verpfändung. Aus gesetzlicher Sicht ist jede Mietkaution, die von einem Mieter gegenüber dem Vermieter geleistet wird, mit einem Treuhandcharakter versehen. Damit hat der Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden Forderungen immer seine Ansprüche gewährleistet. Der Mieter muss die Kaution aber auch sicher verlegen und kann sie nicht weiter nutzen. Vor allem bei Sachverhalten wie zum Beispiel einer rückständigen Miete oder etwa bei Ansprüchen aus Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen wird die Kaution des Mieters sofort fällig gestellt und dafür abgegolten.

Auch bleibt dem Vermieter das Recht vorbehalten dass er bestimmen kann, wann die vom Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird. Auf der anderen Seite können Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter, welche nicht aus dem Mietverhältnis stammen, aber auch nicht so ohne weiteres ohne besondere einvernehmliche Vereinbarung mit der Kaution verrechnet werden. Das Dreifache der Grundmiete eines Monats darf die Monatsmietkaution aber auch nicht überschreiten, andernfalls gilt sie nämlich automatisch als eine Vorauszahlung betreffend der Betriebskosten. Es gilt dabei auch Kumulierungsverbot.

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Vor- und Nachteile

Die Vorteile und Nachteile müssen nach der jeweiligen Sichtweise, also jene der Mieter und jene der Vermieter unterschieden werden. Die Vorteile für den Mieter sind zum Beispiel

– Es ist keine Kapitalbindung bzw höhere Liquidität Keine Vertragslaufzeit möglich
– Es müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden
– Es erlaubt eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung
– Es ist unabhängig von Banken

Andererseits hat der Vermieter vor allem den Vorteil, daß es sich um eine
einfache, schnelle und sichere Handhabung handelt und dabei auch kein aufwändiges Anlegen von Bankkonten entsteht. Außerdem gibt es keinerlei Steuer- und Zinsabrechnung und es ist auch keine Bonitätsprüfung des Mieters durch die Versicherung von Nöten. Die Auszahlung erfolgt auch direkt nach der Anforderung.

Die Nachteile lassen sich quasi für die jeweiligen Parteien einfach umdrehen, denn selbstverständlich werde in der Praxis oft Reparaturleistungen mit der Kaution durchgeführt obwohl der Mieter der Ansicht ist, daß es sich um normalen Verschleiß handelt.

– Alternativen

Alternativen zur Mietkaution gibt es praktisch keine, denn oben wurde bereits beschrieben, daß die Mietkaution zwar nicht unbeding gesetzlich fixiert und verpflichtend ist, aber sie doch in der Praxis zwischen Vermieter und Mieter immer vereinbart wird. Man kommt ihr daher defacto auch nicht aus und muß sie zahlen. Vereinzelt wird aber nur eine Monatsmiete als Kaution verlangt, sodaß man sich hier 2 Monatskosten an Kosten ersparen kann. Dies kann von enormen Vorteil für den Mieter sein. Lediglich könnte man als Alternative anführen, daß man sich die Finanzierung über alternative Anbieter einholt.

Auch gibt es vereinzelt die Möglichkeit, daß anstelle eines Kautionsbetrags der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde erhält, um seine Ansprüche abzusichern. Diese wird dem Mieter vom jeweiligen Anbieter ausgestellt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert. In der Praxis hat dies aber nicht so hohe Relevanz weil Barbeträge favorisiert werden.

– Beantragung

Auch auf jedem Amt bzw online auf der Webseite ist eine Antragstellung sehr schnell und leicht möglich. Für Hartz vi Empfänger bspw. gibt es auf Antrag auch Erleichterungen bei Mietkautionen. Diese sind im Detail auf der jeweiligen Webseite des Instituts nachzulesen. Die Antragstellung geht sehr einfach indem man den Online-Antrag ausfüllt und schon nach wenigen Tagen eine Auskunft über den Antrag erhält.

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